Finanzbeamte sind bei bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger was die nachweispflicht angeht. Zu den bewerbungskosten gehören alle aufwendungen die ihnen bei der stellensuche entstehen. Haben sie im jahr mehr als 1 000 euro an werbungskosten ausgegeben können sie zu viel gezahlte steuern nur durch detaillierte angaben in der anlage n ihrer steuererklärung zurückholen.
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